37. Neudorfer Fichtelberglauf mit Landesmeisterschaft Berglauf
unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters der Gemeinde Sehmatal, Herrn Sebastian Nestler.
| Veranstalter/Ausrichter: | Sportverein Neudorf e. V. Vorsitzender Ullrich Laukner Richterstraße 6 09465 Sehmatal-Neudorf Abteilung: Fichtelberglauf, Abteilungsleiter: Thomas Kaufmann  | |
| Termin: | Samstag, 4. Oktober 2025 | |
| Start: | Spindelfabrik Neudorf (714 Meter ü. NN), Karlsbader Str. 266, 09465 Sehmatal-Neudorf | |
| Ziel: | Plateau Fichtelberg (1214,6 Meter ü. NN), 09484 Kurort Oberwiesenthal | |
| Startgeld: | 10,00 EUR (+ 5,00 EUR Nachmeldegebühr) | |
| Startnummernausgabe: | 9 bis 10.30 Uhr im Festzelt auf dem Gelände der Spindelfabrik | |
| Voranmeldung: | Bis zum 1. Oktober 2025, 20 Uhr,  Formular: https://fichtelberglauf.de/anmeldung-neudorfer-fichtelberglauf-2025/ bzw. schriftlich unter Angabe von Vor- und Zuname, Adresse, Verein und Geburtsjahr Mindestalter für Teilnahme: 12 Jahre (vor dem 01.01.2014 geboren) Teilnehmer unter 16 Jahren benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen.  | ![]()  | 
| an: | Thomas Kaufmann Dorfstraße 72 09465 Sehmatal-Cranzahl E-Mail: anmeldung at fichtelberglauf.de  | |
9,4 Kilometer Berglauf | ||
| Streckenlänge: | 9,4 Kilometer (Asphaltstraße, befestigte Wege) | |
| Streckenführung: | Spindelfabrik Neudorf – Gelber Weg – Flößzechenweg – Bärenfangweg – Rotes Vorwerk – Wasserweg – Eckbauer – Skiheimstraße – Plateau Fichtelberg | ![]()  | 
| Start: | 11 Uhr (Nachmeldungen nur am 4.10.2025 von 9 bis 10.30 Uhr) | |
| Wertung: | in den Altersklassen des Leichtathletikverbandes, ab AK M/W 14 (U 16 männlich/weiblich) offene Landesmeisterschaft Berglauf – Mitgliedschaft in einem Verein des Landessportbundes Sachsen erforderlich. Der Vereinsname muss bei der Anmeldung angegeben werden. Westsachsen-Laufcup 2025: www.trans-miriquidi.de keine Zulassung von Sportgeräten // keine Nordic-Walking-Wertung  | |
Allgemeine Hinweise  | ||
| Gepäcktransport: | Start 10.45 Uhr, max. 1 Rucksack/Tasche je Läufer | ![]()  | 
| Bus-Shuttle: | kostenloser Rücktransport für Teilnehmer per Shuttle (Fichtelberg – Start) | ![]()  | 
| Sanitätsdienst: | Bergwacht Oberwiesenthal | ![]()  | 
| Umkleide- und Duschräume: | im Gelände der Spindelfabrik | ![]()  | 
| Mittagsversorgung: | u.a. durch das DRK Ortverband Sehmatal | ![]()  | 
| Siegerehrung: | im Festzelt im Gelände der Spindelfabrik, ab ca. 13.30 Uhr | ![]()  | 
| Ergebnislisten: | werden nach der Siegerehrung an die Teilnehmer ausgeteilt bzw. hier auf dieser Homepage | ![]()  | 
| Parken: | Parkplätze befinden sich am Start bzw. am Bahnhof Vierenstraße Bitte Ausschilderung beachten. Parken auf dem Gelände der Spindelfabrik ist für Teilnehmer nicht gestattet.  | ![]()  | 
| Teilnahmebedingungen: | ||
| Mit seiner Meldung zum 37. Neudorfer Fichtelberglauf erkennt jede/r Teilnehmer/in ausdrücklich den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und Sachschäden an. Er/Sie bestätigt, dass sein/ihr Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. Jede/r Teilnehmer/in informiert sich über die mit dem Wettkampf verbundenen Gefahren und Umstände und bestätigt ausdrücklich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an der Veranstaltung teilzunehmen. Der/Die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, während des Wettkampfes auf seine/ihre Kosten medizinisch behandelt zu werden, wenn dies im Falle einer Verletzung, eines Unfalls und/oder einer Erkrankung während des Wettkampfes notwendig werden sollte. Jede/r Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass der Veranstalter seine/ihre mit der Meldung angegebenen Daten und die anlässlich des 37. Fichtelberglaufes von ihm/ihr gemachten Fotos, Videos und Tonaufnahmen im Rahmen der Berichterstattung und zu Informationszwecken verwenden darf. Jede/r Teilnehmer/in bestätigt die Richtigkeit seiner Angaben und die Anerkennung der Bedingungen mit seiner Meldung.  Jede/r Teilnehmer/in erkennt die geltenden Anti-Doping-Vorschriften des Deutschen Leichtahtletik-Verbandes und der NADA sowie der WADA an. Kinder unter 12 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.  | ||











